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GreenSign Gastro

Reiche hier direkt dein Auftragsformular für die GreenSign Gastro Zertifizierung ein.

Angaben zum Betrieb

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Vertragspartner

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Pakete & Preise

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Paketauswahl nach Umsatz pro Jahr(erforderlich)
  • Laufzeit: 3 Jahre
  • zzgl. Auditgebühr (einmalig während der Laufzeit) 1.950,00 EUR inkl. Auditbericht
  • zzgl. Reisekosten Auditor nach Aufwand
  • zzgl. Mehrwertsteuer

Bedingungen

  • Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der geltenden gesetzlichen USt von derzeit 19 %.
  • Mit der Unterzeichnung des Auftrages beauftragt der Auftraggeber GreenSign mit der Zertifizierung GreenSign Gastro. Gegenstand der Zertifizierung sind die Nachhaltigkeitsleistungen des vom Auftraggeber betriebenen Betriebs. Alle Vertragsbedingungen ergeben sich aus den nachfolgenden Auftragsbedingungen und aus den diesem Auftrag beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GreenSign Institut GmbH, die auch unter www.greensign.de/agb einsehbar sind.
  • Mit der Erteilung des Auftrags beginnt der Zertifizierungszyklus, der aus einer Selbstevaluierung über ein GreenSign-Onlinetool (nachfolgend Onlinetool), eine vorläufige Zertifizierungseinschätzung nach Selbstevaluierung, einem nachfolgenden Audit und der Zertifizierung selbst besteht.
  • Der Auftraggeber erhält innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Auftragserteilung zum Zweck der Selbstevaluierung Zugang zum Onlinetool. Der Auftraggeber wird über das Onlinetool durch den Zertifizierungsprozess geführt. Nach Abschluss der Selbstevaluierung durch den Auftraggeber und Übermittlung der durch die Selbstevaluierung erfassten Daten erhält der Auftraggeber ein vorläufiges Zertifizierungsergebnis.
  • Damit das Zertifikat erteilt werden kann, bedarf es einer Überprüfung der Selbstevaluierung durch ein Audit. Dieses Audit führt GreenSign, sofern die Lizenzgebühr für das erste Jahr gezahlt ist, innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Selbstevaluierungsprozesses durch. Der Ablauf des Audits und die damit verbundenen Mitwirkungspflichten ergeben sich aus den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Der Auftraggeber bzw. je nach Festlegung im Auftrag der vom Auftraggeber geführte Betrieb erhält, wenn er die Zertifizierungsbedingungen erfüllt hat, über die Zertifizierung eine Urkunde sowie ein Schild zum Aushang. Das von GreenSign vergebene Zertifikat ist markenrechtlich geschützt. Der Auftraggeber hat das Recht, die Zertifizierung für sich in seinem Betrieb zur Innen- und Außenwerbung, auf dem Geschäftspapier und für weitere Werbemaßnahmen auf eigene Rechnung für 3 Jahre ab Beginn des Zertifizierungszyklus gegen Zahlung der vereinbarten jährlichen Lizenzgebühren zu nutzen. Das Recht zur Nutzung der Zertifizierung besteht nur für die bewerteten Zertifizierungsmerkmale und die bewerteten Betriebe und/oder Betriebsteile. Nach Ablauf der 3 Jahre verlängert sich dieser Vertrag automatisch um weitere 3 Jahre, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit mindestens in Textform gekündigt wird. Mit der Verlängerung beginnt ein neuer Zertifizierungszyklus wie oben beschrieben. Die insoweit für den neuen Zertifizierungszyklus anfallenden Vergütungen und Lizenzgebühren richten sich nach der von GreenSign auf der Website zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung veröffentlichen Preisliste.
  • Mit der Übermittlung der Zugangsdaten für das Onlinetool wird die Lizenzgebühr für das zu erteilende Zertifikat für das erste Jahr fällig und mit der ersten Jahresrechnung in Rechnung gestellt. Die Lizenzgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Rechnung zur Zahlung fällig und nicht abhängig davon, ob und wann der Auftraggeber die Selbstevaluierung durchführt. Dies gilt auch für die nachfolgenden Lizenzgebühren. Für die Durchführung des Audits berechnet GreenSign eine Auditgebühr. Hinzu kommen die für den Auditor zur Durchführung des Audits anfallende Reisekosten (Verpflegungsmehraufwand gemäß steuerlich geltenden Sätzen, anfallende Übernachtungs- und Fahrtkosten). Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt dem Auditor vorbehalten. Für die Bahn gilt 1. Klasse in allen Zugarten. Bei Fahrten mit eigenem PKW werden 0,70 Euro je gefahrenem Kilometer abgerechnet. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin ab, ist er verpflichtet, die bereits ausgelösten und nicht erstattbaren Reisekosten zu ersetzen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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